Wohnungseigentumsrecht
Der Traum von den eigenen vier Wänden…
…ist in einer Wohnungseigentümergemeinschaft nicht so einfach zu verwirklichen. Die wenigsten Käufer:innen1 einer Eigentumswohnung machen sich bewusst, was für ein komplexes Beziehungsgeflecht aus Rechten und Pflichten der Eigentümer untereinander und zwischen den Eigentümern und einem etwaigen Verwalter besteht. Seit Beginn seiner Berufstätigkeit vor 20 Jahren beschäftigt sich Herr Rechtsanwalt Matthias Höfer, zugleich Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, intensiv mit diesem Fachgebiet. Er berät Sie als Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft oder als Verwalter von Wohnungseigentum, tritt für Sie vor Gericht auf oder unterstützt Sie im Rahmen der Wohnungseigentümerversammlung. Ein weiterer wichtiger Aspekt der Tätigkeit von Herrn Rechtsanwalt Höfer ist zudem, dass er Sie als Mediator durch einen alternativen und kreativen Prozess der Konfliktlösung führen kann, um ein konstruktives Miteinander in der Eigentümergemeinschaft zu gewährleisten.
1 Im Folgenden wird der Einfachheit wegen das generische Maskulinum verwendet. Dies gilt für alle Geschlechter.
Herr Rechtsanwalt Matthias Höfer hat Antworten auf Ihre Fragen zu folgenden Aspekten des Wohnungseigentumsrechts:
- Pflichten der Hausverwaltung, Verwaltervergütung, Haftung der Verwaltung
- Beschlussanfechtung, Anfechtungsklage
- Beschlüsse zum Hausgeld oder über eine Sonderumlage
- Jahresabrechnung, Wirtschaftsplan
- Kostenverteilungsschlüssel (oder auch: Kostenverteilerschlüssel)
- Sanierungsmaßnahme, Instandsetzungsmaßnahme, Modernisierungsmaßnahme
- Instandsetzungsrücklage/Instandhaltungsrücklage
- Eigentümerversammlung, Stimmrecht, Stimmverbot
- Versammlungsprotokoll, Niederschrift, Beschlusssammlung des Verwalters
- Bauliche Veränderung durch Miteigentümer
- Teilungserklärung, Aufteilungsplan, Gemeinschaftsordnung
- Sondereigentum, Gemeinschaftseigentum, Teileigentum
- Baumängel, Gewährleistung gegenüber dem Bauträger
- Insolvenz des Bauträgers
- Ordnungsgemäße Verwaltung gem. § 21 Abs.4 WEG
- Trittschallschutz, Schallschutz, Lärmschutz
- Probleme im Zusammenhang mit Balkonbau oder Balkonsanierung, Tiefgarage, Garage, Stellplatz oder Carport
- Sondernutzung, Sondernutzungsrecht
- Verwaltungsbeirat, Beirat
Rechtsanwälte KHLB