Vertragsrecht
Immer wieder müssen wir feststellen, dass Mandanten uns via E-Mail oder Telefon kontaktieren und nach einem Anwalt für Vertragsrecht suchen. „Ich brauche dringend einen Anwalt für Vertragsrecht“, „Machen Sie Vertragsrecht?“, „Vertragsrecht machen Sie auch oder?“ Zudem erhalten wir vermehrt Anfragen, dass dringend ein Anwalt für „Internetrecht“ benötigt wird, weil ein Produkt im Internet bestellt wurde und es nun Probleme gibt.
Stets antworten wird den Mandanten darauf, dass das Vertragsrecht ein Rechtsgebiet und ein Oberbegriff ist, welcher das Zustandekommen, die Vertragsabwicklung, die Vertragsauflösung, etc. von Verträgen betrifft. Der Begriff „Vertragsrecht“ ist daher streng genommen kein spezielles Rechtsgebiet. Der juristische Laie fasst unter Vertragsrecht oft Alltagsverträge wie den Kaufvertrag, Kreditvertrag, etc. Es gibt jedoch noch eine ganze Reihe weiterer Verträge, welche auch „vermischt“ sein können. Sogenannte gemischte Verträge sind dabei Verträge, die sich aus verschiedenen Vertragsarten zusammensetzen. Ein typisches Beispiel hierfür ist der sog. Bewirtungsvertrag beim Besuch eines Restaurants, welcher die Bestellung von Speisen und Getränken enthält. Dieser Vertrag enthält Elemente des Kauf-, des Miet-, des Dienst-, und Werkvertrags und bildet somit einen gemischten Vertrag.
Es ist nicht immer einfach festzustellen, welche Vertragsart im Einzelnen vorliegt. Um dies im Einzelnen zu prüfen, unterstützen Sie die Rechtsanwälte Andreas Keller, Matthias Höfer, Jonas Leibold und Erwin Bräutigam. Sofern es sich dann um den Tätigkeitsschwerpunkt eines unserer Rechtsanwälte handelt, werden Sie von diesem betreut.