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Strafverteidigung

Sie bekommen eine Vorladung von der Polizei, wissen aber vielleicht nicht, ob Sie als Zeugin, Zeuge oder Beschuldigte:r1, geladen sind, oder um was es eigentlich genau geht.

1 Im Folgenden wird der Einfachheit wegen das generische Maskulinum verwendet. Dies gilt für alle Geschlechter.

Wenn gegen Sie ermittelt wird, sollten Sie nicht lange zögern, einen Anwalt einzuschalten. Empfehlenswert ist es, wenn Sie einen Fachanwalt für Strafrecht einschalten. Gerade im frühen Stadium des Ermittlungsverfahrens gibt es vielfältige Möglichkeiten, auf einen für Sie günstigen Verlauf hinzuwirken, bis hin zu einer Einstellung des Verfahrens ohne Durchführung einer Hauptverhandlung. Ob es sich um eine Hausdurchsuchung, die vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis, die Beschlagnahme Ihres Führerscheins, den Erlass eines Haftbefehls oder die Anordnung von Untersuchungshaft geht, wir beraten Sie gerne und stehen Ihnen bei.

Das Recht auf Akteneinsicht ist hierbei eines der wesentlichen Rechte, welches Sie als Beschuldigter und damit schwächsten Beteiligten am Strafverfahren stärkt. Es ist unverzichtbar für eine sinnvolle Verteidigung und kann nur Ihrem Anwalt gewährt werden

Auf einen Verteidiger und dessen rechtskundigen Rat sollten Sie daher auf keinen Fall verzichten.

„Ohne meinen Anwalt sage ich gar nichts“. „Reden ist Silber, Schweigen ist Gold“

Rechtsanwalt Leibold
Jonas Leibold

Als erfahrener Strafverteidiger steht Ihnen Rechtsanwalt Leibold, zugleich Fachanwalt für Strafrecht, in jeder Phase des Strafverfahrens mit Kompetenz und Engagement zur Seite. In rechtlich schwierigen und insbesondere oft emotional belastenden Situationen ist es entscheidend, einen verlässlichen und kompetenten Partner an Ihrer Seite zu haben. Unser Ziel ist es, Ihre Rechte zu schützen und Ihre Interessen bestmöglich zu vertreten.

Unsere Leistungen im Überblick

  • Verteidigung in Strafsachen: Egal ob bei schweren Delikten oder geringfügigen Vergehen – ich vertrete Sie engagiert und fachkundig vor Gericht.
  • Beratung und Vertretung: Bereits im Ermittlungsverfahren ist eine kompetente Beratung entscheidend. Ich begleite Sie bei polizeilichen Vernehmungen und durch alle Verfahrensstadien.
  • Berufung und Revision: Wenn das Urteil nicht Ihren Erwartungen entspricht, prüfe ich für Sie die Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels und setze Ihre Ansprüche konsequent durch.
  • Spezialisierte Rechtsgebiete: Wirtschaftsstrafrecht, Betäubungsmittelstrafrecht, Jugendstrafrecht und mehr – ich biete spezialisierte Verteidigung in verschiedenen Bereichen des Strafrechts.

Warum Sie uns wählen sollten

  • Erfahrung und Fachwissen: Mit langjähriger Erfahrung im Strafrecht und kontinuierlicher Weiterbildung garantieren wir eine fundierte und aktuelle Expertise.
  • Individuelle Betreuung: Jeder Fall ist einzigartig. Wir nehmen uns Zeit, Ihre Situation gründlich zu analysieren und eine maßgeschneiderte Verteidigungsstrategie zu entwickeln.
  • Vertrauen und Diskretion: Ihre Angelegenheiten werden mit größter Sorgfalt und absoluter Vertraulichkeit behandelt. Ihr Vertrauen ist die Grundlage meiner Arbeit.
  • Erreichbarkeit und Engagement: In dringenden Fällen bin ich jederzeit für Sie erreichbar und setze mich mit vollem Einsatz für Ihre Rechte ein.

Ihr Recht in besten Händen

Wenn Sie eine kompetente und engagierte Strafverteidigung suchen, sind Sie hier genau richtig.

Vertrauen Sie auf Erfahrung, Kompetenz und eine engagierte Verteidigung. Gemeinsam kämpfen wir für Ihr Recht.

Kontaktieren Sie uns. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Jonas Leibold hilft Ihnen weiter.

Strafverteidigung im Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht weist gegenüber dem Erwachsenenstrafrecht erhebliche Besonderheiten auf. Es ist anwendbar auf Jugendliche zwischen 14 und 18 Jahren und unter bestimmten Voraussetzungen auch auf Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren. Ob ein Jugendlicher sich strafbar gemacht hat, richtet sich nach dem allgemeinen Strafrecht. Wie er zu bestrafen ist, richtet sich jedoch nach den Vorschriften des JGG. Hat ein Jugendlicher zum Beispiel einen Raub begangen, wäre er als Erwachsener mit einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr bis zu 15 Jahren zu bestrafen. Im Jugendstrafrecht gelten diese Strafrahmen nicht. Hier käme je nach Fall sogar nur eine Erziehungsmaßregel wie Arbeitsstunden in Betracht.

Die Maßnahmen und Sanktionen des Jugendstrafrechts dienen allein der Erziehung, eine große Chance für den Jugendlichen, wenn man sie zu nutzen weiß. Intensive Gespräche mit dem jungen Menschen, den Eltern und frühzeitiger Kontakt zur Jugendgerichtshilfe sind wichtig, um die Zeit zwischen Tat und Hauptverhandlung für eine positive Beeinflussung des Jugendlichen und Veränderung seiner Lebensführung zu nutzen. Unterstützung durch Jugendhilfemaßnahmen, wie z.B. Erziehungsbeistandschaften, sozialen Trainingskurse oder Beratungsgespräche in der Drogenberatung, können zu einer Verhaltensänderung des Jugendlichen führen, die eine Jugendstrafe entbehrlich machen.

Um dem Jugendlichen anwaltlich helfen zu können, sind profunde Kenntnisse des Jugendstrafrechts unabdingbar. So kommt es gerade im Jugendstrafrecht nicht nur darauf an den Jugendlichen zu verteidigen oder die Straftat an sich aufzuarbeiten, sondern auch dem Jugendlichen im Spannungsverhältnis zur Familie und dem familiären Umfeld  zur Seite zu stehen. Kontaktieren Sie uns. Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Jonas Leibold hilft Ihnen weiter.

Rechtsanwälte KHLB

"Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben.

Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Dieter Hildebrandt)