Miet- und Pachtrecht
„Die Wohnung ist unverletzlich“ (Art. 13 Abs. 1 GG)
Durch den hohen Stellenwert der privaten Wohnung, die sogar Grundrechtsschutz genießt, stellt insbesondere das Recht der privaten Mietwohnung einen sehr komplexen und ausdifferenzierten Rechtsbereich dar, der gut beherrscht sein will. Vermeintlich, auf den ersten Blick, einfacher erscheinen dagegen das gewerbliche Mietrecht und das Pachtrecht, da hier deutlich weniger gesetzliche Regelungen Anwendung finden. Die Rechtsprechung dazu ist allerdings nicht weniger ausufernd und umso bedeutender. Aufgrund seiner nunmehr 20-jährigen Erfahrung auf diesem Rechtsgebiet und regelmäßiger Fortbildungen kann Ihnen Rechtsanwalt Matthias Höfer, zugleich Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht, sowohl auf Seiten der Vermieterin, des Vermieters und der Verpächterin, des Verpächters als auch auf Seiten der Mieterin, des Mieters und der Pächterin, des Pächters1 kompetent mit Rat und Tat zur Seite stehen.
1 Im Folgenden wird der Einfachheit wegen das generischen Maskulinum verwendet. Dies gilt für alle Geschlechter.
Die Leistungen von Rechtsanwalt Matthias Höfer umfassen dabei
- die Erstellung und Überprüfung von Wohnraum- und Gewerberaummietverträgen sowie Pachtverträgen,
- die Beratung zu Mietzins, Staffelmiete, Mieterhöhung, Wertsicherungsklausel,
- die Gestaltung von ordentlichen Kündigungen (z.B. wegen Eigenbedarf), fristlosen Kündigung (z.B. wegen Zahlungsverzugs oder anderen Vertragsverletzungen) und sonstiger Vertragsbeendigungen,
- die Beratung zu Nebenkostenabrechnungen oder Betriebskostenabrechnungen,
- die Beratung zu Mietmängeln, Gewährleistung, Mietminderung, Zurückbehaltungsrecht,
- die Beratung zu Schönheitsreparaturen und Instandhaltung,
- die Prozessführung für Vermieter und Mieter (Räumungsprozesse etc.) nebst Räumungsvollstreckung,
- das Inkasso offener Mieten nebst Zwangsvollstreckung und
- die alternative Konfliktlösung zum Erhalt problembelasteter Miet- und Pachtverhältnisses im Wege der Mediation.
Rechtsanwälte KHLB