Familienrecht
Das Statistische Bundesamt veröffentlichte für das Jahr 2019 416.300 Eheschließungen, 148.066 Ehescheidungen und 14,9 Jahre Ehedauer bis zu Scheidung.
Sowohl die anwaltliche Beratung und Begleitung vor der Eheschließung (Ehevertrag, eheliches Güterrecht, etc.) wie auch die anwaltliche Vertretung bei Ehescheidungen und in den verschiedenen Folgesachen gehören zu unserem Repertoire. Wird eine Ehe geschieden, ergeben sich oftmals schon vor der Scheidung, zusammen mit der Scheidung und auch noch nach der Scheidung vielfältige rechtliche Fragen zu hochsensiblen Themen wie z.B. Kindes- und Trennungsunterhalt, Umgangsrecht, Aufenthaltsbestimmungsrecht und elterliche Sorge, Überlassung oder Zuweisung der Ehewohnung, Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG), Versorgungs- und Zugewinnausgleich, nachehelicher Unterhalt usw. Vieles davon lässt sich auch einvernehmlich außergerichtlich durch Scheidungs- bzw. Scheidungsfolgenvereinbarungen regeln. Rechtsanwalt Andreas Keller steht Ihnen mit seiner langjährigen Erfahrung mit Rat und Tat zur Seite. Die Betroffenen stecken oftmals in persönlichen Lebenskrisen. Rechtsanwalt Andreas Keller strebt deshalb bei seinen familienrechtlichen Mandaten stets eine umfassende Beratung und Betreuung unter Beachtung der menschlich emotionalen, wirtschaftlichen und selbstverständlich juristischen Aspekte an.
Der Tätigkeitsbereich von Rechtsanwalt Andreas Keller umfasst im Familienrecht dabei insbesondere
- Kindes- und Trennungsunterhalt,
- Umgangs-, Aufenthaltsbestimmungsrecht und elterliche Sorge,
- Überlassung oder Zuweisung der Ehewohnung, Schutzanordnungen nach dem Gewaltschutzgesetz (GewSchG),
- Scheidung und Versorgungsausgleich,
- Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung,
- nachehelichen Unterhalt,
- Eheverträge, Scheidungsvereinbarungen und Scheidungsfolgenvereinbarungen,
- usw.
Sofern die Möglichkeit besteht, einvernehmliche außergerichtliche Lösungen zu finden, werden diese – wenn vom Mandanten gewünscht – immer vorrangig angestrebt. Sollte eine solche Lösung mit der Gegenpartei indes nicht möglich oder nicht gewünscht sein, zögert Rechtsanwalt Andreas Keller nicht, Ihre Ansprüche mit aller juristischen Härte gerichtlich durchzusetzen.
Mit der Mediation steht Ihnen Rechtsanwalt Matthias Höfer für Konfliktlösung im Familienrecht zur Verfügung und begleitet Sie in Ihren Entscheidungsfindungsprozessen. Diese Art der Konfliktbewältigung eröffnet neue Gedankenspielräume und Zukunftsperspektiven, setzt auf Innovation und Kreativität. Konflikte werden hier als Chance auf Veränderung begriffen und nicht als Bedrohung betrachtet. Dabei entwickeln Sie die Lösungen selbst. Als Mediator hat Rechtsanwalt Matthias Höfer eine unterstützende Funktion und begleitet Sie auf Ihrem Weg zur Lösungsfindung.
Rechtsanwälte KHLB