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Mahnwesen und Inkasso

Model „Mahnwesen und Inkasso aus einem Guss“ – So können Sie die Beitreibung Ihrer Forderungen effektiver gestalten

Kein Unternehmen hat nur solche Kunden, die Rechnungen ganz ohne „Extra-Einladung“ bezahlen. Umso erstaunlicher ist, wie unstrukturiert und ineffizient Mahnwesen und Inkasso in vielen Unternehmen organisiert sind.

Schau mal, Sabine, die Firma Treu & Herzig schickt uns jetzt schon zum dritten Mal ihre „letzte Mahnung“.

Erste Fehler schleichen sich oft schon bei der Rechnungsstellung ein. Noch häufiger sind Fehler bei der Mahnung offener Rechnungen und beim Verbuchen von Teilzahlungen. Meist wird die Beitreibung der Forderung dann noch auf mehrere Beteiligte verteilt – auf ein Inkassobüro, eine mit dem Inkassobüro zusammenarbeitende Anwaltskanzlei und einen von der Anwaltskanzlei beauftragten Unterbevollmächtigten. Das führt selbst im Idealfall zu Reibungsverlusten und Zeitverzögerungen. Und wann existieren in der Praxis schon ideale Bedingungen? Was also tun?

Wir bieten Ihnen „Mahnwesen und Inkasso aus einem Guss“!

Um Forderungen Ihres Unternehmens effektiv und zügig beitreiben zu können, richten wir unser Augenmerk nicht nur auf den Teil der Beitreibung, den wir für Sie übernehmen, sondern auch auf Ihr firmeneigenes Mahnwesen. Wir besuchen Sie deshalb zunächst in Ihrem Unternehmen und machen uns vor Ort mit den bestehenden Abläufen vertraut. Wir prüfen für Sie, ob und gegebenenfalls wie sich diese Abläufe effizienter gestalten lassen. Hierzu gehören z.B. auch die Überprüfung der in Ihrem Unternehmen verwendeten Formulare für Rechnungen und Mahnschreiben wie auch deren Handhabung. Sehen wir eine Möglichkeit zur Optimierung, unterbreiten wir Ihnen unsere Verbesserungsvorschläge. Gemeinsam mit Ihnen legen wir dann fest, an welchem Punkt eine Sache uns übergeben werden soll (z.B. nach zwei erfolglosen Mahnungen, bei Ausbleiben einer Rate usw.) und wie wir dann für Sie – je nach Fallkonstellation – weiter vorgehen sollen (wann z.B. soll mit Anwaltsschreiben noch eine letzte Zahlungsfrist gesetzt, wann ein Mahnbescheid beantragt und wann gleich Klage erhoben werden).

Den Rest erledigen wir für Sie. Wir verfügen über speziell geschultes Fachpersonal und modernste Kanzlei-EDV, die es uns erlaubt, die Vorteile des elektronischen Mahnverfahrens für Sie zu nutzen. Sollte nach Widerspruchs- oder Einspruchseinlegung ein streitiges Verfahren durchzuführen sein, begründen wir den Anspruch unverzüglich und wirken auf einen zügigen Verfahrensverlauf hin. Außerdem leiten wir selbstverständlich umgehend geeignete Zwangsvollstreckungsmaßnahmen gegen den Schuldner ein, sobald uns ein vollstreckbarer Titel vorliegt, und überwachen diese für Sie.

Die Rechtsanwälte Andreas Keller, Matthias Höfer, Jonas Leibold und Erwin Bräutigam sind ihre Ansprechpartner für sämtliche Fragen rund um das Thema Forderungsinkasso.

"Es hilft nichts, das Recht auf seiner Seite zu haben.

Man muss auch mit der Justiz rechnen." (Dieter Hildebrandt)