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Bauvorhaben richtig beantragen

Bauvorhaben im Innenbereich unterliegen meist den Vorgaben eines Bebauungsplanes. Oftmals sind diese Vorgaben nicht mehr zeitgemäß oder mit dem gewünschten Ergebnis nicht eins zu eins in Deckung zu bringen. Zwar sieht das Gesetz vor, dass Ausnahmen und Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes erteilt werden können, doch hierauf besteht kein Anspruch.

Falls für ein Grundstück im Innenbereich kein Bebauungsplan existiert, schreibt das Gesetz vor, dass sich das Grundstück in die umgebende Bebauung einfügen muss. Diese Voraussetzung ist derart vage, dass es von vorne herein oft nur schwer gesagt werden kann, welche konkrete Bebauung zulässig ist.

Schließlich gibt es auch noch Grundstücke im Außenbereich, auf denen im Gegensatz zu früheren Zeiten nicht mehr nur noch Land- und Forstwirtschaft sondern auch weitere aber eng umgrenzte Nutzungsmöglichkeiten gesetzlich verankert sind. Hier gibt es aufgrund unterschiedlichster Rechtsprechung die Möglichkeit Vorhaben zu verwirklichen, die nicht auf den ersten Blick dem Gesetzeswortlaut entsprechen.

Bei Bauvorhaben, die in gewissen Details vom Bebauungsplan abweichen oder im unbeplanten Innenbereich oder die Außenbereich errichtet werden sollen, ohne eine typische landwirtschaftliche Bebauung darzustellen, ist es sinnvoll, sich bereits vor Bauantragstellung oder Einreichung einer Bauvoranfrage von einem spezialisierten Anwalt beraten zu lassen. Bei derartigen Vorgaben muss zunächst genau geprüft werden, unter welchen Voraussetzungen eine rechtliche Zulässigkeit erreicht werden kann. Wird ein Antrag eingereicht und es fehlt ein möglicherweise auch unwichtig scheinendes Detail, so ist ein Antragsablehnung sehr wahrscheinlich. Dadurch kommt es zu einer erheblichen Verzögerung des Bauvorhabens, die dieses oft auch gänzlich hinfällig werden lassen kann. Die Behörde geht dann unter Umständen von falschen Voraussetzungen aus und diese Fehleinschätzung lässt sich nachträglich oft nicht mehr korrigieren. Dass rechtliche Vorgehen gegen eine auch zu Unrecht abgelehnte Baugenehmigung kann Jahre dauern.

Effizienter und meist auch günstiger ist es dagegen, wenn vorher die rechtlichen Möglichkeiten bekannt sind und wenn vor Antragstellung des Gespräch mit der zuständigen Baubehörde gesucht wird. Diese verfügt in vielen Bereichen über ein erhebliches Ermessen und macht ihre Zustimmung für ein Vorhaben oft an Gesichtspunkten fest, die nicht ohne weiteres festgestellt werden können. Die Durchsetzbarkeit eines Bauvorhabens lässt sich daher in einem Gesprächsprozess mit der Genehmigungsbehörde leichter „erstreiten“ als in einem Gerichtsverfahren. Hier kommt Ihnen als Bauherren unsere Erfahrung auf dem Gebiet der Mediation zugute, da wir dadurch in der Lage sind, einen Gesprächsprozess so zu lenken, dass im Rahmen des rechtlich Vertretbaren ein für alle Seiten positives Ergebnis erzeilt wird.

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